S A T Z U N G

des Sportkegelklubs K.S.K. COMET, Langenzenn

Im Falle einer Abweichung ist die PDF version der Satzung zu berücksichtigen.

1. NAME UND SITZ DES KLUBS

Der Klub trägt den Namen KSK COMET und ist Bestandteil des Vereins Langenzenner Sportkegler e.V., mit dem Sitz in Langenzenn, Landkreis Fürth/Bayern.

2. ZWECK DES KLUBS

Klub erstrebt durch die Pflege des Kegelsports die Kräftigung des Körpers, verbunden mit der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen innerhalb und außerhalb des Vereins. Zur Pflege des Gemeinsinnes und der Freundschaft werden gesellige Zusammenkünfte veranstaltet.

3. MITGLIEDSCHAFT

Der Klub besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Mitglied kann jede weibliche Person ohne Unterschied der Religion und Rasse und Staatsbürgerschaft werden.

4. BEITRITT

Eine Antragstellerin sollte mindestens dreimal an den Kegelabenden teilnehmen, damit sich jedes Mitglied eine Meinung über die Bewerberin bilden kann. Vor Aufnahme erhält die Bewerberin ein Exemplar der Satzung. Die Abstimmung über die Aufnahme kann nur einstimmig erfolgen und zwar in Abwesenheit der Bewerberin. Bei der Abstimmung müssen 2/3 der Mitglieder anwesend sein. Der Abstimmungstag wird jeweils bekanntgegeben.

5. RECHTE DER MITGLIEDER

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt. Sie sind berechtigt, am Sportbetrieb, an den Kegelabenden, sowie an allen Veranstaltungen des Klubs und des Vereins Langenzenner Sportkegler teilzunehmen. Die Mitglieder sind auch Teilhaber des Klubvermögens, wie Kasse, Pokale etc.

6. PFLICHTEN DER MITGLIEDER

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Befolgung der Klubsatzung und der Bestimmungen der Vorstandschaft. Die von der Versammlung bestimmten Beiträge sind pünktlich zu entrichten. Diese werden bei längerer Krankheit oder längerer berufsbedingter Abwesenheit ermäßigt. Regelmäßiger Besuch der Kegelabende, aktive Ausübung des Kegelsports, sportliches und kameradschaftliches Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern sind ebenso Pflichten wie die vertrauliche Behandlung klubinterner Angelegenheiten.

7. ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an die Vorsitzende erfolgen. Bis zur Abgabe der schriftlichen Erklärung ist der volle Klubbeitrag noch bis Jahresende zu entrichten. Alle Rechte erlöschen mit dem Tage des Austritts. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit, jedoch müssen mindestens 60% aller Klubmitglieder anwesend sein. Ausschlüsse können sein:

Dem angeschuldigten Mitglied ist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.

8. KLUBVERMÖGEN

Alle Einnahmen des Klubs werden ausschließlich für den unter Punkt 2 angeführten Zweck verwendet.

9. VORSTANDSCHAFT

Den Klub leidet die Vorstandschaft, bestehend aus:

  1. Vorsitzende
  2. Vorsitzende (Stellvertreterin)
  3. Schriftführerin
  4. Kassenwartin
  5. Sportwartin
  6. Sportwartin (Stellvertreterin)
  7. Sportwartin (Stellvertreterin)

Die Vorstandschaft wird von der Hauptversammlung gewählt.

10. VERSAMMLUNGEN

Die ordentliche Hauptversammlung tritt regelmäßig einmal im Jahr zusammen. Sie wird von der Vorstandschaft terminmäßig bestimmt, gewöhnlich im Mai/Juni jeden Jahres. Zur Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ist die Vorstandschaft ermächtigt, sobald dies durch die Umstände geboten erscheint. Die Hauptversammlung wird mindestens 14 Tage vor dem bestimmten Termin bekanntgegeben und die Tagesordnung vorgelegt. Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung bei der 1.Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Die Beschlussfassung über die in der Tagesordnung vorgesehenen Punkte sowie über eventuelle Anträge erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden, wenn mindestens 60% der Mitglieder anwesend sind. Satzungsänderungen können nur einstimmig beschlossen werden. Die Nichterschienenen haben sich den Beschlüssen der Versammlung zu fügen. In die ordentliche Hauptversammlung gehören:

  1. Die Jahresberichte
    • der Vorsitzenden
    • der Kassenwartin
    • der Kassenprüfer
    • der Sportwartin
  2. Die Entlastung der Vorstandschaft
  3. Die Wahl der Vorstandschaft sowie Benennung von 2 Kassenprüfern
  4. Beschlussfassung über Satzungen, Wünsche und Anträge

Die Wahl erfolgt aufgrund von Vorschlägen aus der Versammlung mittels Handzeichen. Die Annahme oder Ablehnung einer Wahl seht den Gewählten frei.

11. AUFLÖSUNG DES KLUBS

über die freiwillige Auflösung des Klubs oder den Anschluss an einen anderen Klub sowie die Verwendung des Klubvermögens entscheidet die Hauptversammlung durch Einstimmigkeit.

12. INKRAFTTRETEN

Diese SATZUNG wurde in der Versammlung vom 16.06.1978 beschlossen und genehmigt, in der Versammlung vom 22.06.1984 und 07.05.1995 wurde Punkt 4 und Punkt 9 ergänzt. Alle anderen bisherigen Bestimmungen treten hiermit außer Kraft.

Langenzenn, aktualisiert im Dezember 2001
gez. Ute Knies
1.Vorsitzende des
KSK COMET Langenzenn